31.1.2023 | Pressemeldung
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) haben eine erste offizielle Fassung des Delegationsrahmens für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) vorgelegt.
Das Dokument führt Beispiele für tierärztliche Leistungen auf, die an Fachkräfte delegiert werden können. Dieser Meilenstein ist für Tierärztinnen und Tierärzte gleichermaßen bedeutend wie für Tiermedizinische Fachangestellte, erklären die Vertreterinnen beider Seiten.
„Mit den Beispielen für delegierbare Tätigkeiten wird die Auswahl-, Anleitungs- und Überwachungspflicht transparenter dargestellt. Oberste Prämisse ist dabei, dass die Tierärztin oder der Tierarzt stets in der Verantwortung bleibt und die Kompetenzen der TFA, an die delegiert wird, genau kennen sollte. Zudem schafft der Delegationsrahmenplan mehr Rechtsicherheit, welche Tätigkeiten sie an das ausgebildete, und welche an das spezifisch weitergebildete Fachpersonal übertragen könnten“, so Dr. Petra Sindern, Vizepräsidentin des bpt.
Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf, ergänzt: „Wir sehen den Delegationsrahmenplan zudem als Chance, den TFA Perspektiven in neuen Tätigkeitsfeldern und für den Erwerb neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten aufzuzeigen. Diese können sie dann auch nutzen, um in die bereits bestehenden beiden höheren Tätigkeitsgruppen im Gehaltstarifvertrag aufzusteigen.“
Der Beispielkatalog ist nicht abschließend. Er enthält im ersten Abschnitt delegierbare tierärztliche Leistungen aus dem Bereich Administration und Praxismanagement und im zweiten Abschnitt solche aus dem Versorgungsbereich. So werden hier beispielsweise die Erhebung von Patientendaten zur Anamnesevorbereitung, die Zuarbeit zum Erstellen von Diagnosen und Therapieansätzen durch den Tierarzt wie z.B. Probenentnahme und -bearbeitung, Blutdruckmessung, EKG, Tonometrie usw. aufgeführt. Auch die Weiterversorgung von Wunden, deren Dokumentation und Verlaufskontrolle ist nach Ansicht beider Verbände delegationsfähig, natürlich ebenfalls in enger Absprache.
Die Sozialpartner rufen dazu auf, den Rahmen in den tierärztlichen Praxen und Kliniken mit Leben zu füllen und die aufgelisteten Möglichkeiten der Delegation auszuloten. So könne die Arbeitsverteilung im Team für alle Seiten interessant gestaltet und die Abwanderung aus dem Beruf der TFA eingedämmt werden.
TFA: Delegationsrahmen für mehr Transparenz
Sozialpartner vereinbaren Beispielliste von an TFA delegierbaren LeistungenDer Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) haben eine erste offizielle Fassung des Delegationsrahmens für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) vorgelegt.
Das Dokument führt Beispiele für tierärztliche Leistungen auf, die an Fachkräfte delegiert werden können. Dieser Meilenstein ist für Tierärztinnen und Tierärzte gleichermaßen bedeutend wie für Tiermedizinische Fachangestellte, erklären die Vertreterinnen beider Seiten.
„Mit den Beispielen für delegierbare Tätigkeiten wird die Auswahl-, Anleitungs- und Überwachungspflicht transparenter dargestellt. Oberste Prämisse ist dabei, dass die Tierärztin oder der Tierarzt stets in der Verantwortung bleibt und die Kompetenzen der TFA, an die delegiert wird, genau kennen sollte. Zudem schafft der Delegationsrahmenplan mehr Rechtsicherheit, welche Tätigkeiten sie an das ausgebildete, und welche an das spezifisch weitergebildete Fachpersonal übertragen könnten“, so Dr. Petra Sindern, Vizepräsidentin des bpt.
Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf, ergänzt: „Wir sehen den Delegationsrahmenplan zudem als Chance, den TFA Perspektiven in neuen Tätigkeitsfeldern und für den Erwerb neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten aufzuzeigen. Diese können sie dann auch nutzen, um in die bereits bestehenden beiden höheren Tätigkeitsgruppen im Gehaltstarifvertrag aufzusteigen.“
Der Beispielkatalog ist nicht abschließend. Er enthält im ersten Abschnitt delegierbare tierärztliche Leistungen aus dem Bereich Administration und Praxismanagement und im zweiten Abschnitt solche aus dem Versorgungsbereich. So werden hier beispielsweise die Erhebung von Patientendaten zur Anamnesevorbereitung, die Zuarbeit zum Erstellen von Diagnosen und Therapieansätzen durch den Tierarzt wie z.B. Probenentnahme und -bearbeitung, Blutdruckmessung, EKG, Tonometrie usw. aufgeführt. Auch die Weiterversorgung von Wunden, deren Dokumentation und Verlaufskontrolle ist nach Ansicht beider Verbände delegationsfähig, natürlich ebenfalls in enger Absprache.
Die Sozialpartner rufen dazu auf, den Rahmen in den tierärztlichen Praxen und Kliniken mit Leben zu füllen und die aufgelisteten Möglichkeiten der Delegation auszuloten. So könne die Arbeitsverteilung im Team für alle Seiten interessant gestaltet und die Abwanderung aus dem Beruf der TFA eingedämmt werden.