Mitglied werden im Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft genießen Sie als neues Mitglied bereits ab dem ersten Tag.Sie erhalten nach Ihrem Beitritt ein speziell für Sie zusammengestelltes Begrüßungspaket per Post. Wir teilen Ihnen Ihre*n Ansprechpartner*in vor Ort mit, Sie erhalten Ihren persönlichen Mitgliedsausweis, die aktuelle Ausgabe unseres Verbandsorgans "praxisnah", den Fortbildungspass als Nachweis für Ihre Fort- und Weiterbildung, für Ihren Beruf relevante Tarifinformationen u.v.m.
Sie können die satzungsgemäßen Leistungen unseres Verbandes (z.B. kostenfreie Rechtsberatung) ab dem Tag des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung in unserer Geschäftsstelle in Anspruch nehmen.
Azubi-Aktion: 3 Monatsbeiträge sparen
Wer als Auszubildende*r in den Berufen MFA, ZFA, TFA oder Zahntechniker*in bis 31.08.2025 Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. wird, für den übernehmen wir die ersten drei Monatsbeiträge. Danach zahlen Auszubildende nur 5 Euro pro Monat. mehr Infos
Mitglieder werben Mitglieder
Wenn Sie als Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e. V. Ihre
Kolleg*innen davon überzeugen, selbst Mitglied zu werden, können Sie als Dankeschön einen Gutschein über 10 Euro auswählen (Aktionsende: 31.12.2025)
Kolleg*innen davon überzeugen, selbst Mitglied zu werden, können Sie als Dankeschön einen Gutschein über 10 Euro auswählen (Aktionsende: 31.12.2025)
- für das Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. (BIG)
- oder die Parfümerie Douglas
- oder Rossmann Zum Anmeldeformular "Mitglieder werben Mitglieder"
Was kostet die Mitgliedschaft im Verband?
Es gibt fünf Beitragsstufen. Die Höhe des regulären Mitgliedsbeitrages beträgt 16,00€ pro Monat. Auszubildende zahlen grundsätzlich 5,00€ monatlich. Reduzierte Beiträge sind -abhängig von Ihren monatlichen Bruttoeinnahmen- ebenfalls möglich. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils für den laufenden Monat - erstmals für den Monat des Beitritts - fällig.
Bei Anspruch auf Reduzierung ist die Höhe der monatlichen Einnahmen mit einem entsprechenden Beleg (z.B. Kopie der Gehaltsabrechnung, Elterngeldnachweis, etc.) nachzuweisen. Der Beleg darf nicht älter als 3 Monate sein. Nach der ersten Beitragsfestsetzung muss der Nachweis mindestens einmal im Jahr, spätestens aber bei einer beitragswirksamen Änderung der Einnahmen erfolgen.
Die Mitgliedsbeiträge können beim Finanzamt über die jährliche Steuererklärung abgesetzt werden. Eine Bestätigung über die gezahlten Beiträge für Ihr zuständiges Finanzamt stellen wir Ihnen hierfür bei Bedarf aus.
Bei jährlicher Beitragszahlung gewährt der Verband einen Rabatt i. H. v. 3 % auf den Jahresbeitrag.
Sie können hier unsere Beitragsordnung einsehen (zu finden am Ende der Satzung).
- 5,00€ bei Einnahmen bis 699,00€
- 9,00€ bei Einnahmen von 700,00€ bis 1.399,99€
- 12,00€ bei Einnahmen von 1.400,00€ bis 2.099,99€
- 14,00€ bei Einnahmen von 2.100,00€ bis 2.799,99€
- 16,00€ bei Einnahmen ab 2.800,00€
Stufen Mitgliedsbeiträge:
Bei Anspruch auf Reduzierung ist die Höhe der monatlichen Einnahmen mit einem entsprechenden Beleg (z.B. Kopie der Gehaltsabrechnung, Elterngeldnachweis, etc.) nachzuweisen. Der Beleg darf nicht älter als 3 Monate sein. Nach der ersten Beitragsfestsetzung muss der Nachweis mindestens einmal im Jahr, spätestens aber bei einer beitragswirksamen Änderung der Einnahmen erfolgen.
Die Mitgliedsbeiträge können beim Finanzamt über die jährliche Steuererklärung abgesetzt werden. Eine Bestätigung über die gezahlten Beiträge für Ihr zuständiges Finanzamt stellen wir Ihnen hierfür bei Bedarf aus.
Bei jährlicher Beitragszahlung gewährt der Verband einen Rabatt i. H. v. 3 % auf den Jahresbeitrag.
Sie können hier unsere Beitragsordnung einsehen (zu finden am Ende der Satzung).
Widerrufsrecht & Kündigungsfrist
Sie können Ihren Beitritt innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Online-Beitrittserklärung (s. nächste Seite) abgeschickt haben. Bitte senden Sie in diesem Fall umgehend das komplette Begrüßungspaket mit Mitgliedsausweis zurück an unsere Geschäftsstelle. Nach Ablauf dieser Widerrufsfrist tritt die reguläre Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Halbjahresende in Kraft.
Ein Widerruf ist nicht mehr möglich, nachdem Sie die Leistungen des Verbandes, wie z.B. die Rechtsberatung, in Anspruch genommen haben. Ein schriftlicher Widerruf bzw. eine schriftliche Kündigung muss in jedem Fall an die Geschäftsstelle des Verbandes gesendet werden.
Ein Widerruf ist nicht mehr möglich, nachdem Sie die Leistungen des Verbandes, wie z.B. die Rechtsberatung, in Anspruch genommen haben. Ein schriftlicher Widerruf bzw. eine schriftliche Kündigung muss in jedem Fall an die Geschäftsstelle des Verbandes gesendet werden.
Sie können hier unsere Satzung und Beitragsordnung sowie unsere Verbandsphilosophie einsehen.
Hier geht es zur Beitrittserklärung:
Ich habe diese Hinweise zur Kenntnis genommen und möchte nundie Beitrittserklärung ausfüllen.
Kontaktdaten
Postanschrift:Postfach 10 26 80
44726 Bochum
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Geschäftsstelle
Gesundheitscampus-Süd 33
44801 Bochum
Tel.: (0234) 777 28-0
Fax: (0234) 777 28-200
IBAN: DE 44 4416 0014 2601 6000 02
Dortmunder Volksbank e.G.
BIC: GENODEM1DOR