11.1.2016 | Fachinformation
Steuererklärung auch für Azubis?
Für die Steuererklärung ist der Stichtag jährlich am 31. Mai. Bis dahin muss sie dem Finanzamt vorliegen. Doch lohnt sie sich auch für Auszubildende?
Unverheiratete Azubis ohne Kinder werden der Steuerklasse I zugeordnet. Der Lohnsteuerabzug beginnt erst ab einer monatlichen Ausbildungsvergütung von ca. 950 Euro. Die meisten Auszubildenden zahlen daher überhaupt keine Steuern. Durch Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) kann dieser Betrag überschritten werden. Der Arbeitgber muss die dann fällige Steuer an das Finanzamt abführen. Durch Abgabe einer Steuererklärung kann die gezahlte Steuer zurückgeholt werden.
Tipps: Was genau zu beachten ist und welche Ausbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, das erfährst du hier: