Vom ersten Arbeitstag an sind Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Im Fall der Fälle haben Berufseinsteiger Anspruch aus dem Vorsorgepaket der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bestandteil der Tarifverträge (in denen u.a. die Ausbildungsvergütungen geregelt werden) sind auch "Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung". Weitere Informationen dazu finden Mitglieder des Verbandes auch im internen Bereich der Website. Darüber hinaus gibt es dort FAQ zur bAV (Betriebliche Altersvorsorge) für MFA, TFA, ZFA.
Mitglieder unseres Verbandes haben vom ersten Tag der Mitgliedschaft an Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung, z.B. bei Fragen zum Tarif- und Sozialrecht. Hier geht`s zur Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
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Ermittelt das Tarifvertraggehalt für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferIn in Voll- oder Teilzeit (Angaben ohne Gewähr, Rundungsdifferenzen möglich).