7.8.2017 | Fachinformation
Krankenhäuser sind nunmehr ab Oktober verpflichtet, jedem Patienten ein Entlassmanagement für eine lückenlose Anschlussversorgung anzubieten. Entsprechende Formulare für Verordnungen wie Arznei- und Heilmittel werden dann zur Verfügung stehen. Für Verordnungen im Krankenhaus gelten dieselben Regelungen wie in der Arztpraxis.
Alle weiteren Informationen
Entlassmanagement kommt erst zum 1. Oktober
Die Einführung des Entlassmanagements ist auf den 1. Oktober verschoben worden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die KBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in einer Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag verständigt. Ursprünglich sollte das Entlassmanagement am 1. Juli starten.Krankenhäuser sind nunmehr ab Oktober verpflichtet, jedem Patienten ein Entlassmanagement für eine lückenlose Anschlussversorgung anzubieten. Entsprechende Formulare für Verordnungen wie Arznei- und Heilmittel werden dann zur Verfügung stehen. Für Verordnungen im Krankenhaus gelten dieselben Regelungen wie in der Arztpraxis.
Alle weiteren Informationen