31.8.2017 | Fachinformation
Als Neuerungen gibt die STIKO an:
Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurde unter anderem ein Abschnitt zur Impfung von Patienten mit geschwächtem Immunsystem ergänzt und ein Schlagwortverzeichnis erstellt.
Zu den aktuellen Impfempfehlungen
Aktualisierte Impf-Empfehlungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Impfempfehlungen angepasst und für 2017/2018 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht:Als Neuerungen gibt die STIKO an:
- Influenza: Geänderte Empfehlung zur Anwendung von Influenza-Impfstoffen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 – 17 Jahren. So wird empfohlen, Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren nicht mehr mit dem nasal zu verabreichenden Lebendimpfstoff, sondern mit inaktivierten Impfstoffen zu impfen
- Hepatitis A und B: Die Impfung gegen Hepatitis-A und B wird nun auch ehrenamtlich Tätigen empfohlen, für die ein Expositionsrisiko besteht, das mit dem von beruflich tätigen Personen vergleichbar ist. Auch Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden nun ausdrücklich genannt. Die STIKO stellt damit klar, dass die Indikation zur Impfung anhand des mit der jeweils Tätigkeit tatsächlich verbundenen Expositionsrisikos zu beurteilen ist und nicht beschränkt ist auf bestimmte Berufsgruppen.
- Herpes zoster: Die STIKO erklärt, warum sie die Impfung gegen Herpes zoster (mit einem Lebendimpfstoff) derzeit nicht als Standardimpfung empfiehlt.
- Tetanus-Postexpositionsprophylaxe: Bei sauberen, geringfügigen Wunden wird die erneute Tetanus-Impfung nur empfohlen, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind
Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurde unter anderem ein Abschnitt zur Impfung von Patienten mit geschwächtem Immunsystem ergänzt und ein Schlagwortverzeichnis erstellt.
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