Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
G-BA regelt Details in neuer Richtlinie
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben künftig einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Ziel ist es, das überdurchschnittlich hohe Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen für diesen Personenkreis zu senken. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Oktober die Erstfassung einer Richtlinie beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums festgelegt sind. Abhängig vom Mundgesundheitsstatus sollen vorbeugende Maßnahmen geplant und die Mundgesundheit der Versicherten erhalten oder verbessert werden.
Die wichtigsten neuen Leistungen betreffen folgende Leistungen:
Erhebung des Mundgesundheitsstatus
Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans
Aufklärung zur Mundgesundheit
Entfernung harter Zahnbeläge
Nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird er voraussichtlich am 1. Juli 2018 in Kraft treten.
Ermittelt das Tarifvertraggehalt für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferIn in Voll- oder Teilzeit (Angaben ohne Gewähr, Rundungsdifferenzen möglich).