13.11.2018 | Fachinformation
Bereits vor einem Jahr gab es ein Plus von acht Prozent bei den Gebührensätzen der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ). Weitere Anhebungen von je drei Prozent folgen zum 1. Oktober 2019 und 2020.
Einige Leistungen sind jedoch von der linearen Erhöhung ausgenommen – insbesondere jene, die in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um Gutachtergebühren, Schreibgebühren, Gebühren für die Hautkrebsbehandlung, Zuschläge für das ambulante Operieren und für ambulante OP-Leistungen.
Weitere Informationen auf der Seite der KBV.
Unfallversicherung: Höhere Gebühren können abgerechnet werden
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht darauf aufmerksam, dass die ärztlichen Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Oktober um drei Prozent gestiegen sind. Damit ist die zweite Stufe einer linearen Gebührenerhöhung von insgesamt 18 Prozent umgesetzt worden.Bereits vor einem Jahr gab es ein Plus von acht Prozent bei den Gebührensätzen der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ). Weitere Anhebungen von je drei Prozent folgen zum 1. Oktober 2019 und 2020.
Einige Leistungen sind jedoch von der linearen Erhöhung ausgenommen – insbesondere jene, die in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um Gutachtergebühren, Schreibgebühren, Gebühren für die Hautkrebsbehandlung, Zuschläge für das ambulante Operieren und für ambulante OP-Leistungen.
Weitere Informationen auf der Seite der KBV.