8.1.2019 | Fachinformation
Die Neuerung geht auf das Pflegepersonalstärkungsgesetz zurück. Damit soll die Krankenbeförderung pflegebedürftiger und schwerbehinderter Patient(inn)en (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) zur ambulanten Behandlung und zurück nach Hause beziehungsweise ins Heim erleichtert werden.
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Krankenfahrten für Patient(inn)en mit Pflegegrad ohne Genehmigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, dass für Patient(inn)en mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 für ärztlich verordnete Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen das Vorlegen einer Genehmigung von ihrer Krankenkasse nicht mehr nötig ist. Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Patient(inn)en mit Schwerbehinderung.Die Neuerung geht auf das Pflegepersonalstärkungsgesetz zurück. Damit soll die Krankenbeförderung pflegebedürftiger und schwerbehinderter Patient(inn)en (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) zur ambulanten Behandlung und zurück nach Hause beziehungsweise ins Heim erleichtert werden.
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