2.5.2019 | Fachinformation

Impfung gegen Gürtelrose ist Kassenleistung

Die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose), mit einem seit Mai letzten Jahres in Deutschland zur Verfügung stehenden Totimpfstoff, wird zukünftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 07.03.2019 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen.

Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie. Personen, die aufgrund einer Immunschwäche oder Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren.

Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie – das sind Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlages bestehen bleiben können.

Der Beschluss des G-BA ist am 30. April im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und zum 1. Mai 2019 in Kraft getreten:

Weitere Infos zur Schutzimpfung auf der Seite des RKI

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