10.4.2019 | Fachinformation
Der gemeinsame Bundesausschuss hatte die Neugestaltung des Check-ups 2018 beschlossen. Damit setzte er eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz um, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung werden noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und bewertet.
Zudem wurde das Untersuchungsintervall angepasst: Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben jetzt nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
Neu ist darüber hinaus, dass Versicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können.
Weitere Infos auf der der Seite der KBV
Check up 35 neu ab 01.04.2019 - Übergangsregelung bis September 2019
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert, dass seit 1. April 2019 gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die Leistungen der neu gestalteten Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene haben.Der gemeinsame Bundesausschuss hatte die Neugestaltung des Check-ups 2018 beschlossen. Damit setzte er eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz um, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung werden noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und bewertet.
Zudem wurde das Untersuchungsintervall angepasst: Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben jetzt nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
- Am 9. April haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf eine Übergangsregelung geeinigt: Für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung nach der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erbracht worden ist, gilt für Untersuchungen bis zum 30. September 2019 noch das zweijährige Untersuchungsintervall fort.
Neu ist darüber hinaus, dass Versicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können.
Weitere Infos auf der der Seite der KBV