21.5.2019 | Fachinformation
veröffentlicht.
Auch einen Überblick über weitere wichtige Änderungen für Praxen abseits der Terminvergabe hat die KBV auf ihrer Seite unter folgenden Punkten zusammengestellt:
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Neues Terminservice- und Versorgungsgesetz ab 11. Mai 2019
Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 11. Mai in Kraft getreten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer Seite die Neuerungen rund um die Terminvermittlung wie- Terminservicestellen
- Hausärzte vermitteln dringende Termine bei Fachärzten
- Offene Sprechstunden
- Behandlung neuer Patienten
veröffentlicht.
Auch einen Überblick über weitere wichtige Änderungen für Praxen abseits der Terminvergabe hat die KBV auf ihrer Seite unter folgenden Punkten zusammengestellt:
- Schutzimpfungen
- Förderung der Weiterbildung
- Mindestsprechstundenangebot
- Entscheidungen der Länder zur Bedarfsplanung
- Regressschutz
- Reform der Bedarfsplanung
- Präexpositionsprophylaxe
- Heilmittel: Blankoverordnung
- Heilmittelverordnungen „außerhalb des Regelfalls“
- Elektronische Patientenakte
- Elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Kodierungsunterstützung ICD
- Krankenbeförderung.
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