21.5.2019 | Fachinformation
Neues Terminservice- und Versorgungsgesetz ab 11. Mai 2019
Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 11. Mai in Kraft getreten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer Seite die Neuerungen rund um die Terminvermittlung wie
veröffentlicht.
Auch einen Überblick über weitere wichtige Änderungen für Praxen abseits der Terminvergabe hat die KBV auf ihrer Seite unter folgenden Punkten zusammengestellt:
Zur Seite der KBV