2.7.2019 | Fachinformation
Neben den oralen Kontrazeptiva gilt die neue Regelung auch für Depot-Kontrazeptiva (Drei-Monats-Spritze) und Intrauterinpessare (Spirale) zur Verhütung.
Weitere Infos auf der Seite der KBV
Die üblichen Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte gelten unverändert.
Weitere Infos hierzu auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Verschreibungspflichtige Kontrazeptiva bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Kassenleistung
Seit Ende März erhalten gesetzlich versicherte Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel auf Kassenrezept. Bislang durften Ärztinnen und Ärzte die Pille nur bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres auf Kassenrezept verschreiben.Neben den oralen Kontrazeptiva gilt die neue Regelung auch für Depot-Kontrazeptiva (Drei-Monats-Spritze) und Intrauterinpessare (Spirale) zur Verhütung.
Weitere Infos auf der Seite der KBV
Die üblichen Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte gelten unverändert.
Weitere Infos hierzu auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)