2.7.2019 | Fachinformation
Weitere Infos auf der Seite der KBV
TSVG-Vergütung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert auf ihrer Seite, wie die Maßnahmen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) extrabudgetär vergütet werden. Auch weitere Details für die Terminvermittlung durch die Hausärztin/den Hausarzt, die offene Sprechstunde und die Behandlung neuer Patientinnen/Patienten wurden von der KBV und dem GKV-Spitzenverband festgelegt.Weitere Infos auf der Seite der KBV