29.10.2019 | Fachinformation
Die Schutzimpfungs-Richtlinie wurde auf Ansprüche der Versicherten, die sich aus dem "Gesetz für schnelle Termine und bessere Versorgung" (TSVG) und dem "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelverordnung" (GSAV) ergeben, angepasst. Zudem berücksichtigt der Beschluss die im August dieses Jahres veröffentlichten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Zur Pressemeldung des G-BA
G-BA passt Schutzimpfungs-Richtlinie an geänderte Gesetzeslage an
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Oktober in Berlin die Schutzimpfungs-Richtlinie an die geänderte Gesetzeslage angepasst und die Anlagen neugefasst.Die Schutzimpfungs-Richtlinie wurde auf Ansprüche der Versicherten, die sich aus dem "Gesetz für schnelle Termine und bessere Versorgung" (TSVG) und dem "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelverordnung" (GSAV) ergeben, angepasst. Zudem berücksichtigt der Beschluss die im August dieses Jahres veröffentlichten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Zur Pressemeldung des G-BA