7.1.2020 | Fachinformation
Zukünftig darf auch von Seiten eines Krankenhauses eine Krankenbeförderung verordnet werden. Zudem wurde vom G-BA die bereits geltende Änderung aufgenommen, dass bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Personen, eine verordnete Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen automatisch als genehmigt gilt.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Weitere Infos auf der Seite des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt Erleichterung für die Krankenbeförderung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.12.19 in Berlin zwei Anpassungen der Krankentransport-Richtlinie an gesetzliche Änderungen beschlossen.Zukünftig darf auch von Seiten eines Krankenhauses eine Krankenbeförderung verordnet werden. Zudem wurde vom G-BA die bereits geltende Änderung aufgenommen, dass bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Personen, eine verordnete Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen automatisch als genehmigt gilt.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Weitere Infos auf der Seite des G-BA