14.1.2020 | Fachinformation
Neben einigen strukturellen Änderungen wurde die Bewertung aller Leistungen überprüft und an die aktuelle Kostenstruktur angepasst.
Die KBV erklärt: "Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte der Gesetzgeber für die EBM-Reform zusätzlich vorgegeben, dass technische Leistungen überprüft und die sprechende Medizin gefördert werden sollen. Dadurch kommt es zu Absenkungen der Leistungsbewertungen bei den technischen Fächern, hiervon sind insbesondere die Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin sowie fachärztliche Internisten betroffen."
Zu den Infos auf der Seite der KBV
Neuer EBM ab 1. April 2020 beschlossen
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich am 11.12.19 auf eine EBM-Reform zum 01. April 2020 geeinigt.Neben einigen strukturellen Änderungen wurde die Bewertung aller Leistungen überprüft und an die aktuelle Kostenstruktur angepasst.
Die KBV erklärt: "Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte der Gesetzgeber für die EBM-Reform zusätzlich vorgegeben, dass technische Leistungen überprüft und die sprechende Medizin gefördert werden sollen. Dadurch kommt es zu Absenkungen der Leistungsbewertungen bei den technischen Fächern, hiervon sind insbesondere die Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin sowie fachärztliche Internisten betroffen."
Zu den Infos auf der Seite der KBV