14.1.2020 | Fachinformation
Darüber hinaus wurden die TSS-Vergütungsregelungen in zwei weiteren Punkten angepasst.
Zu den Infos auf der Seite der KBV
Vergütungsregelungen bei Terminvermittlung durch die Terminservicestelle leicht angespasst
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich geenigt, dass Ärztinnen und Ärzte ab Januar einen Aufschlag für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter erhalten, wenn der Termin für die U-Untersuchung zeitnah über eine Terminservicestelle (TSS) vermittelt wurde.Darüber hinaus wurden die TSS-Vergütungsregelungen in zwei weiteren Punkten angepasst.
Zu den Infos auf der Seite der KBV