21.1.2020 | Fachinformation
Praxispersonal muss Masernimpfung nachweisen
Medizinisches Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen, das ab dem 1. März 2020 eingestellt wird und nach 1970 geboren ist, muss einen ausreichenden Impfschutz gemäß der STIKO-Empfehlungen beziehungsweise eine Immunität gegen Masern nachweisen. Für Mitarbeitende, die schon länger beschäftigt sind, endet die Frist am 31. Juli 2021.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Empfehlungen entsprechend angepasst:
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