21.1.2020 | Fachinformation
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Empfehlungen entsprechend angepasst:
Weitere Informationen zum Thema Impfen:
Praxispersonal muss Masernimpfung nachweisen
Medizinisches Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen, das ab dem 1. März 2020 eingestellt wird und nach 1970 geboren ist, muss einen ausreichenden Impfschutz gemäß der STIKO-Empfehlungen beziehungsweise eine Immunität gegen Masern nachweisen. Für Mitarbeitende, die schon länger beschäftigt sind, endet die Frist am 31. Juli 2021.Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Empfehlungen entsprechend angepasst:
Weitere Informationen zum Thema Impfen:
- RKI: Epidemiologisches Bulletin 2/2020
- Impfkalender des Robert-Koch-Instituts in 20 Sprachen: www.rki.de
- BZgA Mediendatenbank: www.impfen-info.de