10.3.2020 | Fachinformation
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch-Institut eine Internetseite zum Masernschutzgesetz erstellt: www.masernschutz.de.
Zur Mitteilung des G-BA
G-BA passt Beschluss zur Masern-Impfung an
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 05.03. in Berlin eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken (Varizellen) beschlossen. Entsprechend der im Epidemiologischen Bulletin Nr. 2 dieses Jahres veröffentlichten Änderung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sieht nun auch der Beschluss des G-BA zum Schutz vor Masern einen Anspruch auf eine nunmehr zweimalige Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln – MMR) für Personen in den folgenden Tätigkeitbereichen vor:- Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Fach-, Berufs- und Hochschulen
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch-Institut eine Internetseite zum Masernschutzgesetz erstellt: www.masernschutz.de.
Zur Mitteilung des G-BA