3.4.2020 | Fachinformation
Die BGW gibt Mitgliedsbetrieben und Versicherten über eine Telefon-Hotline Auskünfte zu Fragen rund um SARS-CoV2 aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: www.bgw-online.de. Für die Kontaktaufnahme kann sich jeder Betrieb direkt an sein zuständiges Kundenzentrum wenden.
Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in Laboren und im Sozialwesen hat die BAuA zusammengestellt. Hier sind folgende pdf-Dateien besonders interessant:
Aktuelle Tipps zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit
Von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) gibt es folgende Hinweise:Die BGW gibt Mitgliedsbetrieben und Versicherten über eine Telefon-Hotline Auskünfte zu Fragen rund um SARS-CoV2 aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: www.bgw-online.de. Für die Kontaktaufnahme kann sich jeder Betrieb direkt an sein zuständiges Kundenzentrum wenden.
Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in Laboren und im Sozialwesen hat die BAuA zusammengestellt. Hier sind folgende pdf-Dateien besonders interessant:
- Begründung zur vorläufigen Einstufung des Virus SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3 und Empfehlungen zu nicht gezielten Tätigkeiten (Labordiagnostik) und gezielten Tätigkeiten mit SARS-CoV-2
- Empfehlung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2 sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung
- Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Hinweis: S. hierzu auch Informationen zur Mehrfachnutzung von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens