3.9.2020 | Fachinformation
Hintergrund für die Verschiebung ist, dass nicht alle Softwarehäuser rechtzeitig bis zum
1. Oktober die neuen Vorgaben umsetzen und bereitstellen können. Die KBV hatte daraufhin einen entsprechenden Antrag in die Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingebracht. Das Bundesgesundheitsministerium muss diesen noch prüfen, hat aber bereits Zustimmung signalisiert.
Hinweis zu den Formularen 13, 14 und 18 sowie weitere Informationen der KBV
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten — IFK e. V. hat dazu ein Statement verfasst: www.ifk.de
Start der neuen Heilmittel-Richtlinie verschiebt sich auf 2021
Der zum 1. Oktober geplante Start der neuen Heilmittel-Richtlinie wird um ein Quartal verschoben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 03. September 2020 beschlossen. Damit gelten die vereinfachten Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln erst ab Januar 2021.Hintergrund für die Verschiebung ist, dass nicht alle Softwarehäuser rechtzeitig bis zum
1. Oktober die neuen Vorgaben umsetzen und bereitstellen können. Die KBV hatte daraufhin einen entsprechenden Antrag in die Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingebracht. Das Bundesgesundheitsministerium muss diesen noch prüfen, hat aber bereits Zustimmung signalisiert.
Hinweis zu den Formularen 13, 14 und 18 sowie weitere Informationen der KBV
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten — IFK e. V. hat dazu ein Statement verfasst: www.ifk.de