6.11.2020 | Fachinformation
RKI-Testkriterien bei Patient*innen mit Symptomen:
Außerdem hat die KBV Hinweise veröffentlicht, worauf Praxen achten sollten, um die Testergebnisse über die Corona-Warn-App zu übermitteltn: Auf dem Auftragsformular erhält jede Testperson einen individuellen QR-Code, um den Befund digital einlesen zu können. Dieser ist eindeutig und darf nicht kopiert werden. Zudem muss das Einwilligungsfeld zur Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App angekreuzt beziehungsweise markiert werden, wenn die Testperson einverstanden ist.
Details auf kbv.de und auf dem Informationsblatt des Bundesgesundheitsministeriums
Corona-Tests: Nicht bei jedem Infekt und Hinweise zum Testergebnis via App
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer Seite die neuen RKI-Empfehlungen für symptomatische Patient*innen zusammengefasst. Um eine Überlastung der Arztpraxen und Laborkapazitäten in den Herbst- und Wintermonaten zu verhindern, sollen nicht mehr alle Patient*innen mit einer akuten respiratorischen Symptomatik auf das SARS-CoV-2 getestet werden.RKI-Testkriterien bei Patient*innen mit Symptomen:
- Schwere respiratorische Symptome (z. B. akute Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber) ODER
- Störung des Geruchs- und Geschmackssinns ODER
- Symptome und Kontakt (Kontaktperson 1) mit einem bestätigten COVID-19-Fall ODER
- Verschlechterung des klinischen Bildes nach anhaltenden akuten respiratorischen Symptomen ODER
- Akute respiratorische Symptome jeder Schwere UND
- Zugehörigkeit zu Risikogruppe ODER
- Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus ODER
- nach Exposition, zum Beispiel Veranstaltungen mit unzureichender Einhaltung der AHA+L-Regeln ODER
- Kontakt zu Personen mit akuter respiratorischer Erkrankung (im Haushalt oder Cluster ungeklärter Ursache UND 7-Tages-Inzidenz > 35/100.000) ODER
- während Symptomatik Kontakt zu vielen Personen ODER
- weiterhin (prospektiv) enger Kontakt zu vielen Personen oder Risikopatienten
Testergebnis via App - Worauf Praxen achten sollten
Außerdem hat die KBV Hinweise veröffentlicht, worauf Praxen achten sollten, um die Testergebnisse über die Corona-Warn-App zu übermitteltn: Auf dem Auftragsformular erhält jede Testperson einen individuellen QR-Code, um den Befund digital einlesen zu können. Dieser ist eindeutig und darf nicht kopiert werden. Zudem muss das Einwilligungsfeld zur Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App angekreuzt beziehungsweise markiert werden, wenn die Testperson einverstanden ist.
Details auf kbv.de und auf dem Informationsblatt des Bundesgesundheitsministeriums