1.12.2020 | Fachinformation
"Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt betroffen sind, sollte in medizinischen Einrichtungen Unterstützung und Hilfe angeboten werden. Diese Ziele können durch die Entwicklung eines Schutzkonzeptes, das an die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Einrichtungen angepasst ist, erreicht werden“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Die Vorgaben zu Schutzkonzepten sehen vor, dass je nach Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und Patientenklientel über das spezifische Vorgehen zur Sensibilisierung des Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und eingreifende Maßnahmen entschieden wird. Dies können Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen, Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.
Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen sich gezielt mit Prävention und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch befassen. Daraus sollen künftig der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend konkrete Schutzkonzepte abgeleitet werden.
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G-BA: Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in medizinischen Einrichtungen künftig Teil des Qualitätsmanagements
Um Kinder und Jugendliche oder hilfsbedürftige Personen vor Missbrauch und Gewalt zu schützen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Qualitätsmanagement-Richtlinie ergänzt. Diese ist am 17.11.2020 in Kraft getreten."Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt betroffen sind, sollte in medizinischen Einrichtungen Unterstützung und Hilfe angeboten werden. Diese Ziele können durch die Entwicklung eines Schutzkonzeptes, das an die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Einrichtungen angepasst ist, erreicht werden“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Die Vorgaben zu Schutzkonzepten sehen vor, dass je nach Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und Patientenklientel über das spezifische Vorgehen zur Sensibilisierung des Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und eingreifende Maßnahmen entschieden wird. Dies können Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen, Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.
Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen sich gezielt mit Prävention und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch befassen. Daraus sollen künftig der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend konkrete Schutzkonzepte abgeleitet werden.
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