2.2.2021 | Fachinformation
Alle Personen ab dem Alter von 65 Jahren sollen in der Grippesaison 2021/22 mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft werden.
Falls es zukünftig entsprechend eines Antrages des Herstellers auch einen zugelassenen Impfstoff für die Anwendung bei 60- bis 64-Jährigen gibt, gilt dieser Anspruch lt. G-BA bereits ab dem Alter von 60 Jahren. Bis zu einer solchen erweiterten Zulassung werden 60- bis 64-Jährige weiterhin mit den konventionellen Influenza-Impfstoffen geimpft, um sie vor der Grippe zu schützen.
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie schafft lt. G-BA eine verlässliche Planungsgrundlage für die Grippesaison 2021/22. Er wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. April 2021 in Kraft.
Weitere Infos auf www.g-ba.de.
G-BA: Grippesaison 2021/22 - Ältere werden Hochdosis-Impfstoff erhalten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21.01. die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen die saisonale Grippe in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzt.Alle Personen ab dem Alter von 65 Jahren sollen in der Grippesaison 2021/22 mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft werden.
Falls es zukünftig entsprechend eines Antrages des Herstellers auch einen zugelassenen Impfstoff für die Anwendung bei 60- bis 64-Jährigen gibt, gilt dieser Anspruch lt. G-BA bereits ab dem Alter von 60 Jahren. Bis zu einer solchen erweiterten Zulassung werden 60- bis 64-Jährige weiterhin mit den konventionellen Influenza-Impfstoffen geimpft, um sie vor der Grippe zu schützen.
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie schafft lt. G-BA eine verlässliche Planungsgrundlage für die Grippesaison 2021/22. Er wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. April 2021 in Kraft.
Weitere Infos auf www.g-ba.de.