22.3.2021 | Fachinformation
Ziel ist es, Praxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. KBV und GKV-Spitzenverband haben deshalb unter anderem die Sonderregelungen für die Videosprechstunde, die telefonische Konsultation (gilt ebenfalls für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung) und die Erstattung der Portokosten für den Versand von Verordnungen und Überweisungen verlängert.
Neu sind Vereinbarungen zur Telefonische Konsultation trotz Praxisbesuch und eine Regelung zu den Chronikerpauschalen.
Zur aktuelle Übersicht der KBV mit allen Sonderregelungen für die ambulante Versorgung
Bundesweite Corona-Sonderregelungen verlängert
Die KBV informiert über die Verlängerung der coronabedingten Sonderregelungen mindestens bis 30. Juni.Ziel ist es, Praxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. KBV und GKV-Spitzenverband haben deshalb unter anderem die Sonderregelungen für die Videosprechstunde, die telefonische Konsultation (gilt ebenfalls für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung) und die Erstattung der Portokosten für den Versand von Verordnungen und Überweisungen verlängert.
Neu sind Vereinbarungen zur Telefonische Konsultation trotz Praxisbesuch und eine Regelung zu den Chronikerpauschalen.
Zur aktuelle Übersicht der KBV mit allen Sonderregelungen für die ambulante Versorgung