14.6.2021 | Fachinformation

COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche

KBV Praxisnachrichten zur STIKO Empfehlung, keine generelle Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche auszusprechen

Zi zur STIKO-Empfehlung, Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren nur indikationsbezogen gegen das COVID-19-Virus impfen zu lassen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat am 10. Juni 2021 seine Empfehlungen zu Schutzimpfungen von 12- bis 17-Jährigen gegen das COVID-19-Virus veröffentlicht. Die STIKO empfiehlt, lediglich jene Kinder und Jugendliche aus dieser Altersgruppe impfen zu lassen, die eine besondere Vorerkrankung aufweisen. Die Empfehlung umfasst insgesamt 12 Erkrankungsentitäten bzw. Erkrankungsgruppen. Dazu zählen unter anderen Adipositas, Diabetes, Herzinsuffizienz, Herzfehler, chronische Lungenerkrankungen und Trisomie 21.

Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass etwa 11 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, unter mindestens eines der STIKO-Risikomerkmale fallen. Die regionale Spannbreite der spezifischen Impfindikationen reicht von 9,5 Prozent in Baden-Württemberg bis 13,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Bei gesetzlich Versicherten ergeben sich bundesweit etwa 402.000 Impflinge. 45 Prozent davon sind Kinder und Jugendliche, die unter asthmatischen Erkrankungen leiden. Unter Berücksichtigung der Privatversicherten sind bundesweit etwa 452.000 potenzielle Impflinge betroffen.

„Unsere Auswertung gibt eine Orientierung, wo besonders viele Kinder- und Jugendliche unter die Empfehlung der STIKO fallen. Die Indikationsimpfungen für Kinder und Jugendliche mit bestimmten Vorerkrankungen sollten in den Praxen der Kinder- und Jugendärzte vorgenommen werden können. Hier gehören die Impfungen hin; die Praxen kennen ihre Patientinnen und Patienten am besten. Eine Voraussetzung für ein zügiges Impfen dieser schutzbedürftigen Personengruppe dürfte allerdings die regelmäßige, planbare Belieferung der Praxen mit Impfstoff sein“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Auf Basis der bundesweiten, krankenkassenübergreifenden vertragsärztlichen Abrechnungsdaten des Jahres 2019 sind in der Auswertung die Zahl der Erkrankten mit Impfindikation gemäß STIKO-Empfehlung und deren Anteil an allen Patienten der GKV für den Altersbereich 12 bis 17 Jahre berechnet worden. Die Auswertung erfolgte auf Ebene der KV-Bereiche sowie der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Operationalisierung zur Identifizierung der Erkrankungsfälle mit Impfindikation erfolgte über ICD-10-GM-Codes gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM). Lagen bei Patienten mehrere Erkrankungen vor, sind diese nur einmal gezählt worden.

Quelle Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)

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