15.7.2021 | Fachinformation
Ärztinnen und Ärzte, die Coronavirus-Schnelltests im Rahmen von Bürgertestungen nach Paragraf 4a der Testverordnung anbieten, sollten sich schnellstmöglich an die Corona-Warn-App (CWA) anschließen. Dafür müssen sie sich für für das Schnelltestportal registrieren.
Quelle und vollständige Praxisnachricht: KBV
Vergütung von Bürgertests nur noch bei Übermittlung an Corona-Warn-App
Bürgertests werden ab 1. August nur noch vergütet, wenn die Praxis das Testergebnis und das Testzertifikat an die Corona-Warn-App übermitteln kann. Dies sieht die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.Ärztinnen und Ärzte, die Coronavirus-Schnelltests im Rahmen von Bürgertestungen nach Paragraf 4a der Testverordnung anbieten, sollten sich schnellstmöglich an die Corona-Warn-App (CWA) anschließen. Dafür müssen sie sich für für das Schnelltestportal registrieren.
Quelle und vollständige Praxisnachricht: KBV