6.9.2021 | Fachinformation
Der gba hat am 02.09.2021 die Voraussetzungen für ein neues Versorgungsangebot für schwer psychisch Erkrankte geschaffen: Die bei einem komplexen Behandlungsbedarf benötigten Berufsgruppen werden in einem regionalen Netzverbund zusammenarbeiten, so dass das benötigte Fachwissen gebündelt und die Leistungen für die Patientin oder den Patienten koordiniert angeboten werden.
Schneller versorgt im Netzverbund
Bei den neu zu gründenden berufsgruppen- und sektorenübergreifenden regionalen Netzverbünden sollen niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, stationäre Einrichtungen sowie Therapeutinnen und Therapeuten verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten. Die Anforderungen des G-BA an die Mitglieder und Kooperationspartner eines solchen Netzwerks stellen sicher, dass die benötigte fachärztliche und therapeutische Expertise vorhanden ist. Dies schließt medizinische, psychotherapeutische, psychiatrische, ergo- wie soziotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Hilfen ebenso wie psychiatrische häusliche Krankenpflege ein. Vorgegeben ist auch, dass es mindestens 10 Akteure aus verschiedenen Gesundheitsberufen sein müssen, die sich zu einem Netzverbund zusammenschließen.
Der Erstkontakt einer Patientin oder eines Patienten kann direkt über eine spezialisierte Fachärztin oder einen spezialisierten Facharzt bzw. über eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten des Netzverbundes erfolgen. An den Netzverbund überweisen oder empfehlen können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Sozialpsychiatrische Dienste und ermächtigte Einrichtungen. Im Rahmen des Entlassmanagements haben auch Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten die Weiterversorgung in einem Netzverbund zu empfehlen.
Die Netzverbünde werden Eingangssprechstunden anbieten – in der Regel soll die Patientin oder der Patient hier innerhalb von sieben Werktagen einen Termin wahrnehmen können. In der Eingangssprechstunde wird der Behandlungsbedarf ermittelt und mit der Diagnostik begonnen. Liegen die Voraussetzungen für eine Komplexbehandlung vor, soll – in der Regel ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen – eine Differentialdiagnostik durchgeführt werden. Die Behandlung soll zeitnah beginnen.
Netzwerker mit besonderen Aufgaben
Zwei wesentliche Säulen der neuen Versorgungsform sind Bezugsärztinnen oder -ärzte bzw. Bezugspsychotherapeutinnen oder -psychotherapeuten sowie Personen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten koordinieren.
Eine Bezugsärztin oder ein Bezugsarzt bzw. Bezugspsychotherapeutin oder Bezugspsychotherapeutin ist verantwortlich für den auf die Patientin oder den Patienten individuell zugeschnittenen Gesamtbehandlungsplan. Hier sind die individuellen Therapieziele sowie die als notwendig erachteten ärztlichen, pharmakologischen und psychotherapeutischen Maßnahmen aufgeführt. Auch der Bedarf an Heilmitteln, Soziotherapie oder psychiatrischer häuslicher Krankenpflege wird hier festgehalten. Inwieweit die Therapieziele erreicht werden oder gegebenenfalls eine Anpassung des Gesamtbehandlungsplans notwendig ist, wird regelmäßig in Fallbesprechungen mit allen an der Behandlung Beteiligten überprüft.
Die Koordination des patientenindividuellen Versorgungsangebots übernimmt eine nichtärztliche Person, die beispielsweise in Sozio- oder Ergotherapie oder in psychiatrischer Krankenpflege ausgebildet sein kann. Sie unterstützt die Patientin oder den Patienten dabei, die einzelnen Behandlungsmaßnahmen wahrzunehmen. Hierzu gehören auch Terminvereinbarungen und ein individuelles Rückmeldesystem zum Einhalten der Termine.
Inkrafttreten
Die Erstfassung der KSVPsych-RL tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle
G-BA-Infodienst
Hilfe für schwer psychisch erkrankte Versicherte durch Ärzte- und Therapeutennetz
Für schwer psychisch erkrankte Erwachsene mit einem komplexen ärztlichen wie therapeutischen Behandlungsbedarf gibt es künftig ein neues Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss heute in einer neuen Richtlinie die Details für diese koordinierte und strukturierte Versorgung (KSVPsych-RL). Ziel ist es, alle für die Versorgung im Einzelfall benötigten Gesundheitsberufe zu vernetzen, um Betroffenen schnell und bedarfsgerecht zu helfen. Das schließt auch Hilfen ein, wenn Patientinnen und Patienten zwischen stationärer und ambulanter Versorgung wechseln müssen. Bezugs- und Koordinationspersonen für die jeweiligen Patientinnen und Patienten kommt dabei eine besondere Aufgabe im Netzverbund zu.Der gba hat am 02.09.2021 die Voraussetzungen für ein neues Versorgungsangebot für schwer psychisch Erkrankte geschaffen: Die bei einem komplexen Behandlungsbedarf benötigten Berufsgruppen werden in einem regionalen Netzverbund zusammenarbeiten, so dass das benötigte Fachwissen gebündelt und die Leistungen für die Patientin oder den Patienten koordiniert angeboten werden.
Schneller versorgt im Netzverbund
Bei den neu zu gründenden berufsgruppen- und sektorenübergreifenden regionalen Netzverbünden sollen niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, stationäre Einrichtungen sowie Therapeutinnen und Therapeuten verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten. Die Anforderungen des G-BA an die Mitglieder und Kooperationspartner eines solchen Netzwerks stellen sicher, dass die benötigte fachärztliche und therapeutische Expertise vorhanden ist. Dies schließt medizinische, psychotherapeutische, psychiatrische, ergo- wie soziotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Hilfen ebenso wie psychiatrische häusliche Krankenpflege ein. Vorgegeben ist auch, dass es mindestens 10 Akteure aus verschiedenen Gesundheitsberufen sein müssen, die sich zu einem Netzverbund zusammenschließen.
Der Erstkontakt einer Patientin oder eines Patienten kann direkt über eine spezialisierte Fachärztin oder einen spezialisierten Facharzt bzw. über eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten des Netzverbundes erfolgen. An den Netzverbund überweisen oder empfehlen können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Sozialpsychiatrische Dienste und ermächtigte Einrichtungen. Im Rahmen des Entlassmanagements haben auch Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten die Weiterversorgung in einem Netzverbund zu empfehlen.
Die Netzverbünde werden Eingangssprechstunden anbieten – in der Regel soll die Patientin oder der Patient hier innerhalb von sieben Werktagen einen Termin wahrnehmen können. In der Eingangssprechstunde wird der Behandlungsbedarf ermittelt und mit der Diagnostik begonnen. Liegen die Voraussetzungen für eine Komplexbehandlung vor, soll – in der Regel ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen – eine Differentialdiagnostik durchgeführt werden. Die Behandlung soll zeitnah beginnen.
Netzwerker mit besonderen Aufgaben
Zwei wesentliche Säulen der neuen Versorgungsform sind Bezugsärztinnen oder -ärzte bzw. Bezugspsychotherapeutinnen oder -psychotherapeuten sowie Personen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten koordinieren.
Eine Bezugsärztin oder ein Bezugsarzt bzw. Bezugspsychotherapeutin oder Bezugspsychotherapeutin ist verantwortlich für den auf die Patientin oder den Patienten individuell zugeschnittenen Gesamtbehandlungsplan. Hier sind die individuellen Therapieziele sowie die als notwendig erachteten ärztlichen, pharmakologischen und psychotherapeutischen Maßnahmen aufgeführt. Auch der Bedarf an Heilmitteln, Soziotherapie oder psychiatrischer häuslicher Krankenpflege wird hier festgehalten. Inwieweit die Therapieziele erreicht werden oder gegebenenfalls eine Anpassung des Gesamtbehandlungsplans notwendig ist, wird regelmäßig in Fallbesprechungen mit allen an der Behandlung Beteiligten überprüft.
Die Koordination des patientenindividuellen Versorgungsangebots übernimmt eine nichtärztliche Person, die beispielsweise in Sozio- oder Ergotherapie oder in psychiatrischer Krankenpflege ausgebildet sein kann. Sie unterstützt die Patientin oder den Patienten dabei, die einzelnen Behandlungsmaßnahmen wahrzunehmen. Hierzu gehören auch Terminvereinbarungen und ein individuelles Rückmeldesystem zum Einhalten der Termine.
Inkrafttreten
Die Erstfassung der KSVPsych-RL tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle
G-BA-Infodienst