29.9.2021 | Fachinformation
Damit es für gesetzlich Versicherte durch Lieferengpässe bei Impfstoffen nicht zu Versorgungsproblemen kommt, hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) seine Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst. Neu in der Richtlinie ist nun, dass bei einem Lieferengpass in bestimmten Fällen auch Kombinationsimpfstoffe mit einem zusätzlichen Antigen zur Anwendung kommen können, auch wenn die Impfung mit dem zusätzlichen Antigen ansonsten nicht wirtschaftlich wäre. Bei Impfungen gegen Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes zoster) sollen Ärztinnen und Ärzte hingegen die Impfung verschieben. Anlass für diese Änderung sind die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut, die für die häufigsten Lieferengpässe bei Standard- und Auffrischungsimpfungen für alle Altersgruppen herausgegeben wurden.
Quelle und weitere Informationen
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zu Lieferengpässen von Impfstoffen
Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zu Lieferengpässen von Impfstoffen
G-BA ermöglicht Impfschutz auch bei LieferengpässenDamit es für gesetzlich Versicherte durch Lieferengpässe bei Impfstoffen nicht zu Versorgungsproblemen kommt, hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) seine Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst. Neu in der Richtlinie ist nun, dass bei einem Lieferengpass in bestimmten Fällen auch Kombinationsimpfstoffe mit einem zusätzlichen Antigen zur Anwendung kommen können, auch wenn die Impfung mit dem zusätzlichen Antigen ansonsten nicht wirtschaftlich wäre. Bei Impfungen gegen Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes zoster) sollen Ärztinnen und Ärzte hingegen die Impfung verschieben. Anlass für diese Änderung sind die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut, die für die häufigsten Lieferengpässe bei Standard- und Auffrischungsimpfungen für alle Altersgruppen herausgegeben wurden.
Quelle und weitere Informationen
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zu Lieferengpässen von Impfstoffen