17.11.2021 | Fachinformation

Brief von Spahn und Gassen an die Vertragsärzteschaft

"Gemeinsam für mehr Impfschutz im Herbst und Winter"

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bitten die Vertragsärzte mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen, bei den Auffrischimpfungen, auch zur Vereinfachung der Abläufe, flexibel vorzugehen. Der gemäß Zulassung vorgesehene Abstand von sechs Monaten zur Grundimmunisierung bei Personen ab 18 Jahren sei als zeitliche Richtschnur zu verstehen, der natürlich nicht tagesgenau einzuhalten sei.

In einem am 16. November veröffentlichten Brief an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte schreiben beide: „Sie können daher jede Patientin und jeden Patienten ab 18 Jahren, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung wie ältere Personen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal gehören, zeitnah und auch vor Ablauf der sechs Monate im eigenen Ermessen impfen."

Die jeweilige Impfentscheidung sei von der Zulassung gedeckt, haftungsrechtlich abgesichert und der entsprechende Anspruch in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes begründet. „Das Bundesministerium hat dafür Sorge getragen, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um allen ein Impfangebot machen zu können, die sich eine Auffrischimpfung entsprechend dieser Leitlinie wünschen“, heißt es weiter.

Den vollständigen Brief im Wortlaut lesen Sie hier: www.kbv.de

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