21.2.2022 | Fachinformation

STIKO-Empfehlung zu zweiter Boosterimpfung und Novavax-Vakzin veröffentlicht – Hinweise für Praxen

Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlungen zur zweiten Auffrischimpfung und zum Impfstoff von Novavax veröffentlicht. Diese sehen vor, dass gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen eine erneute Boosterimpfung erhalten sollten. Außerdem wird das Novavax-Vakzin alternativ zu den bereits eingesetzten COVID-19-Impfstoffen bei Personen ab 18 empfohlen.

Von einer zweiten Auffrischimpfung können laut Ständiger Impfkommission (STIKO) vor allem über 70-Jährige und Bewohner von Pflegeinrichtungen profitieren. Auch Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von fünf Jahren wird eine nochmalige Impfung zum Schutz vor schweren Krankheitsverläufen angeraten. Die Injektion sollte frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen.

Auffrischimpfung für medizinisches Personal
Die STIKO empfiehlt außerdem Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine zweite Boosterimpfung, insbesondere, wenn sie direkten Kontakt zu Patienten beziehungsweise Bewohnern haben. Damit könne der individuelle Schutz verbessert und die Transmission von SARS-CoV-2 auf vulnerable Personen reduziert werden.

Der Abstand zur ersten Auffrischimpfung soll beim Gesundheits- und Pflegepersonal mindestens sechs Monate betragen. In begründeten Fällen kann die Impfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Für die Auffrischimpfungen soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.

Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung
Bei der täglichen Meldung der Anzahl der COVID-19-Impfungen sind zweite Auffrischimpfungen separat zu erfassen. Das Impfdoku-Portal wurde bereits um entsprechende Eingabefelder erweitert.

Für die Abrechnung gibt es keine neuen Pseudonummern. Ärzte verwenden für zweite Boosterimpfungen die bekannten Ziffern für Auffrischimpfungen – zum Beispiel bei einem Pflegeheimbewohner, der mit dem Vakzin von BioNTech-Pfizer geimpft wird, die 88331K.

Empfehlung zur Impfung mit Nuvaxovid
Die STIKO hat außerdem ihre Impfempfehlung zur Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax veröffentlicht. Erste Dosen dieses Impfstoffes werden für Ende Februar in Deutschland erwartet und zunächst nur an die Länder (und noch nicht an die Praxen) ausgeliefert.

Der Impfstoff ist für Personen ab 18 Jahren in Europa zugelassen. Es sollen laut STIKO zwei Impfstoffdosen im Abstand von drei Wochen verabreicht werden. Die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aufgrund fehlender Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Eine Impfung kann jedoch im Einzelfall erwogen werden, wenn eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe besteht.

Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung anderer Tot- und Lebendimpfstoffe wird ein Abstand von 14 Tagen empfohlen (s. Infokasten unten).

Empfehlung zur Auffrischimpfung von 5- bis 11-Jährigen mit Vorerkrankungen
Mit der 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO zudem eine Auffrischimpfung für 5- bis 11-jährige Kinder, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben. Diese soll frühestens 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung verabreicht werden.

Quelle und weitere Infos KBV

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