9.3.2022 | Fachinformation
Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können.
In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig ist hierfür ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung.
„Es geht jetzt darum, den Menschen so schnell und unbürokratisch wie möglich zu helfen“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Unter den Geflüchteten seien viele Kranke, die zum Beispiel dringend Insulin oder ein Herzmedikament benötigten. Die Praxen stünden bereit, um die Menschen zu versorgen, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.
Quelle und vollständige Meldung
KBV Praxisnachrichten
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Behandlungsscheine
Die KBV informiert über die Übergangslösung zur Versorgung Geflüchteter aus der UkraineDie medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können.
In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig ist hierfür ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung.
„Es geht jetzt darum, den Menschen so schnell und unbürokratisch wie möglich zu helfen“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Unter den Geflüchteten seien viele Kranke, die zum Beispiel dringend Insulin oder ein Herzmedikament benötigten. Die Praxen stünden bereit, um die Menschen zu versorgen, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.
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