30.6.2022 | Fachinformation
Eine davon, das PVS-Modul, wurde bislang vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) finanziert. Zum 30. Juni lässt das Ministerium seinen Vertrag mit den Software-Herstellern auslaufen – eine Verlängerung „wird nicht angestrebt“, heißt es dazu in einem entsprechenden Schreiben des BMG an die Firmen. Software-Hersteller können das PVS-Modul weiterhin auf eigene Verantwortung und Rechnung betreiben. Praxen, die die PVS-Lösung auch ab Juli weiter nutzen möchten, erhalten von ihrem PVS-Hersteller Informationen zu den Möglichkeiten und Kosten.
So können Praxen kostenlos Impf- und Genesenenzertifikate ausstellen
Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt kostenlos den sogenannten Impfzertifikatsservice bereit, mit dem auch Genesenenzertifikate generiert werden können.
Praxen können den Impfzertifikatsservice in zwei verschiedenen Varianten nutzen. Die erste Variante ist der Desktop-Client (auch „Komfort-Client“), der als Software auf dem Arbeits-PC installiert wird. Mit der Anwendung können die Personendaten automatisch durch die Integration des elektronischen Kartenterminals befüllt werden. Die Personendaten müssten so nicht per Hand eingetragen werden.
Alle Informationen rund um die Einrichtung des Desktop-Clients sowie eine Nutzungsanleitung finden Praxen auf einer speziellen Seite des RKI.
Alternativ kann der Impfzertifikatsservice auch als Web-Anwendung genutzt werden, die über die Telematikinfrastruktur mit KV-Login läuft. Die Eingabe der Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum erfolgt manuell, bevor der QR-Code erstellt werden kann.
Weitere Informationen zum Anspruch auf ein Zertifikat sowie zur Abrechnung und Vergütung stellt die KBV auf dieser Themenseite bereit.
Verordnung der EU verlängert
Der Rat und das Europäische Parlament hatten sich in der vergangenen Woche auf eine Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr geeinigt. Damit gelten die Regelungen bis zum 30. Juni 2023.
Quelle und vollständige Meldung der KBV
Impf- und Genesenenzertifikat: Finanzierung des PVS-Moduls endet zum 30.06.2022
Das Bundesgesundheitsministerium übernimmt ab 1. Juli 2022 keine Kosten mehr für das PVS-Modul zur Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten. Derzeit stehen für die Ausstellung des Impf- und Genesenenzertifikates drei Varianten bereit.Eine davon, das PVS-Modul, wurde bislang vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) finanziert. Zum 30. Juni lässt das Ministerium seinen Vertrag mit den Software-Herstellern auslaufen – eine Verlängerung „wird nicht angestrebt“, heißt es dazu in einem entsprechenden Schreiben des BMG an die Firmen. Software-Hersteller können das PVS-Modul weiterhin auf eigene Verantwortung und Rechnung betreiben. Praxen, die die PVS-Lösung auch ab Juli weiter nutzen möchten, erhalten von ihrem PVS-Hersteller Informationen zu den Möglichkeiten und Kosten.
So können Praxen kostenlos Impf- und Genesenenzertifikate ausstellen
Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt kostenlos den sogenannten Impfzertifikatsservice bereit, mit dem auch Genesenenzertifikate generiert werden können.
Praxen können den Impfzertifikatsservice in zwei verschiedenen Varianten nutzen. Die erste Variante ist der Desktop-Client (auch „Komfort-Client“), der als Software auf dem Arbeits-PC installiert wird. Mit der Anwendung können die Personendaten automatisch durch die Integration des elektronischen Kartenterminals befüllt werden. Die Personendaten müssten so nicht per Hand eingetragen werden.
Alle Informationen rund um die Einrichtung des Desktop-Clients sowie eine Nutzungsanleitung finden Praxen auf einer speziellen Seite des RKI.
Alternativ kann der Impfzertifikatsservice auch als Web-Anwendung genutzt werden, die über die Telematikinfrastruktur mit KV-Login läuft. Die Eingabe der Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum erfolgt manuell, bevor der QR-Code erstellt werden kann.
Weitere Informationen zum Anspruch auf ein Zertifikat sowie zur Abrechnung und Vergütung stellt die KBV auf dieser Themenseite bereit.
Verordnung der EU verlängert
Der Rat und das Europäische Parlament hatten sich in der vergangenen Woche auf eine Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr geeinigt. Damit gelten die Regelungen bis zum 30. Juni 2023.
Quelle und vollständige Meldung der KBV