9.8.2022 | Fachinformation
Danach wird die Berechnungsfähigkeit der Notfallpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01210 (120 Punkte / 13,52 Euro) und 01212 (195 Punkte / 21,97 Euro) erweitert, sodass diese auch im Rahmen einer Videosprechstunde im organisierten Not(fall)dienst, das heißt im Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte, berechnungsfähig sind.
Zu weiteren Infos auf der Seite der KBV.
KBV: Videosprechstunde auch im organisierten Notdienst abrechenbar
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ist die Videosprechstunde nunmehr auch im organisierten Notdienst möglich. Dazu wurden zum 1. Juli die Notfallpauschalen erweitert. Einen entsprechenden Beschluss hat der ergänzte Bewertungsausschuss gefasst.Danach wird die Berechnungsfähigkeit der Notfallpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01210 (120 Punkte / 13,52 Euro) und 01212 (195 Punkte / 21,97 Euro) erweitert, sodass diese auch im Rahmen einer Videosprechstunde im organisierten Not(fall)dienst, das heißt im Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte, berechnungsfähig sind.
Zu weiteren Infos auf der Seite der KBV.