20.12.2022 | Fachinformation
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Website schreibt, hat dieser mit der bis zum 31. März 2023 befristeten Ausnahmeregelung auf den aktuellen Anstieg von Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern reagiert, der Kinder- und Jugendarztpraxen aktuell vor große Herausforderungen stellt. Durch die größeren Zeiträume werden Arztpraxen, aber auch Familien entlastet. Die verschobenen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen können bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden.
Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft.
Zur Pressemeldung des G-BA
G-BA: Zeitraum für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 verlängert
Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren können die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 weiterhin auch nach den eigentlich vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen.Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Website schreibt, hat dieser mit der bis zum 31. März 2023 befristeten Ausnahmeregelung auf den aktuellen Anstieg von Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern reagiert, der Kinder- und Jugendarztpraxen aktuell vor große Herausforderungen stellt. Durch die größeren Zeiträume werden Arztpraxen, aber auch Familien entlastet. Die verschobenen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen können bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden.
Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft.
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