Bürgertests zum "Freitesten" nach überstandener Coronainfektion nicht mehr kostenfrei
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website berichtet, ist seit dem 16.01. das "Freitesten" nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst. Hintergrund für die weitere Einschränkung des Testangebots ist, dass die Pflicht zur Isolation in vielen Bundesländern aufgehoben wurde.
Ermittelt das Tarifvertraggehalt für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferIn in Voll- oder Teilzeit (Angaben ohne Gewähr, Rundungsdifferenzen möglich).