28.3.2023 | Fachinformation
Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beispielsweise muss es sich um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung.
Zur vollständigen Pressemeldung auf der Seite des G-BA
Der Beschluss zur Anpassung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie ist am 11. März in Kraft getreten.
Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können jetzt auch per Videosprechstunde verordnet werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Januar in seinen Richtlinien konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden können.Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beispielsweise muss es sich um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung.
Zur vollständigen Pressemeldung auf der Seite des G-BA
Der Beschluss zur Anpassung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie ist am 11. März in Kraft getreten.