KBV: eAU-Themenseite mit aktualisierter Praxis - und Patienteninformation
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer Themenseite eAU Informationen zum aktuellen Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zusammengefasst.
In einer aktualisierten Praxisinformation informiert die KBV unter anderem, in welchen Fällen weiterhin der Arbeitgeberausdruck erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere Arbeitslose, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler. Auf deren Wunsch müssen Ärztinnen und Ärzte die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber weiterhin ausdrucken und unterschreiben. Diese Leistung ist in den Versicherten- und Grundpauschalen enthalten.
Für Patientinnen und Patienten kann eine angepasste Patienteninformation ausgedruckt werden.
Ermittelt das Tarifvertraggehalt für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferIn in Voll- oder Teilzeit (Angaben ohne Gewähr, Rundungsdifferenzen möglich).
75417 Mühlacker
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