9.5.2023 | Fachinformation
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 19. April 2023 einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Diese Feststellung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG, § 79 Absatz 5) ermöglicht es, den zuständigen Behörden der Länder, im Einzelfall befristet von den Vorgaben des AMG abzuweichen.
Erleichtert wurde insbesondere der Import ausländischer Präparate, zum Beispiel von Chargen mit fremdsprachiger Aufmachung und ohne deutschsprachigen Beipackzettel. Die Behörden stellen dann eine deutschsprachige Version der Packungsbeilage digital zur Verfügung. Dabei werden nur zugelassene und regulär im Markt befindliche Arzneimittel importiert.
Ein Versorgungsmangel nach dem Arzneimittelgesetz war zuletzt am 11. Februar 2022 für das Krebsmedikament Tamoxifen festgestellt worden. Damals hatten die Länder verstärkt tamoxifenhaltige Arzneimittel importiert.
Zur Pressemeldung auf der Seite der KBV
Angesichts der anhaltenden Medikamentenengpässe hat der Gesetzgeber das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) auf den Weg gebracht, das im Sommer 2023 in Kraft treten soll.
Der Gesetzentwurf ist vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet, aber noch nicht beraten.
Zu weiteren Infos zum „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Fehlende Antibiotika-Säfte für Kinder - Bekanntmachung eines Versorgungsmangels
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert die Politik wegen der Liefer- und Versorgungsengpässe mit lebenswichtigen Arzneimitteln zum raschen Handeln auf. In diesem Zusammenhang begrüßte Dr. Sibylle Steiner, KBV-Vorstandsmitglied die Bekanntmachung des Versorgungsmangels mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder und die damit geschaffene Möglichkeit für die Bundesländer, entsprechend aktiv zu werden. Damit könne der seit Monaten andauernde Medikamentenmangel zumindest reduziert werden, so die KBV auf ihrer Website.Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 19. April 2023 einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Diese Feststellung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG, § 79 Absatz 5) ermöglicht es, den zuständigen Behörden der Länder, im Einzelfall befristet von den Vorgaben des AMG abzuweichen.
Erleichtert wurde insbesondere der Import ausländischer Präparate, zum Beispiel von Chargen mit fremdsprachiger Aufmachung und ohne deutschsprachigen Beipackzettel. Die Behörden stellen dann eine deutschsprachige Version der Packungsbeilage digital zur Verfügung. Dabei werden nur zugelassene und regulär im Markt befindliche Arzneimittel importiert.
Ein Versorgungsmangel nach dem Arzneimittelgesetz war zuletzt am 11. Februar 2022 für das Krebsmedikament Tamoxifen festgestellt worden. Damals hatten die Länder verstärkt tamoxifenhaltige Arzneimittel importiert.
Zur Pressemeldung auf der Seite der KBV
Angesichts der anhaltenden Medikamentenengpässe hat der Gesetzgeber das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) auf den Weg gebracht, das im Sommer 2023 in Kraft treten soll.
Der Gesetzentwurf ist vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet, aber noch nicht beraten.
Zu weiteren Infos zum „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)