13.6.2023 | Fachinformation
Der Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed) hatte zum Bremer Wundkongress 2023 eine Online-Umfrage gestartet, an der sich insgesamt 256 Wundmanager*innen, Pflegefachkräfte, Ärzt*innen und Medizinische Fachangestellte beteiligten.
Laut BVMed ist Hintergrund, dass für sogenannte sonstige Produkte zur Wundbehandlung künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die GKV erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.
Zur vollständigen Pressemeldung und Auswertung der Online-Umfrage auf der Seite des BVMed
BVMed-Umfrage: Wundmanager*innen und Pflegefachkräfte befürchten Verschlechterung der lokalen Wundtherapie und mehr Klinikaufenthalte
Wie der Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed) auf seiner Website schreibt, befürchten Wundmanager*innen und Pflegefachkräfte durch die Neuregelungen im Verbandmittelbereich eine Verschlechterung der lokalen Wundtherapie, eine längere Heilungsdauer und komplexere Heilungsverläufe bei Menschen mit chronischen Wunden sowie einen Anstieg stationärer Versorgungen und systemischer Antibiotikaverordnungen.Der Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed) hatte zum Bremer Wundkongress 2023 eine Online-Umfrage gestartet, an der sich insgesamt 256 Wundmanager*innen, Pflegefachkräfte, Ärzt*innen und Medizinische Fachangestellte beteiligten.
Laut BVMed ist Hintergrund, dass für sogenannte sonstige Produkte zur Wundbehandlung künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die GKV erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.
Zur vollständigen Pressemeldung und Auswertung der Online-Umfrage auf der Seite des BVMed