11.7.2023 | Fachinformation
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Beschluss des G-BA rechtlich geprüft und im Ergebnis nicht beanstandet, so dass er am 30. Juni 2023 in Kraft treten konnte.
Sofern eine Genehmigung für eine Therapie mit Cannabis bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen erteilt wurde, gilt diese laut G-BA auch weiterhin.
Insbesondere in palliativen Behandlungssituationen sollen die Regelungen des G-BA innerhalb des gegebenen gesetzlichen Rahmens eine bürokratiearme Versorgung mit medizinischem Cannabis als zusätzliche Therapieoption sicherstellen.
Zur Pressemeldung und weiteren Informationen auf der Seite des G-BA
Zur Pressemeldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Verordnung von medizinischem Cannabis
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 30. Juni veröffentlicht hat, gilt bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ab sofort die Arzneimittel-Richtlinie des G-BA.Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Beschluss des G-BA rechtlich geprüft und im Ergebnis nicht beanstandet, so dass er am 30. Juni 2023 in Kraft treten konnte.
Sofern eine Genehmigung für eine Therapie mit Cannabis bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen erteilt wurde, gilt diese laut G-BA auch weiterhin.
Insbesondere in palliativen Behandlungssituationen sollen die Regelungen des G-BA innerhalb des gegebenen gesetzlichen Rahmens eine bürokratiearme Versorgung mit medizinischem Cannabis als zusätzliche Therapieoption sicherstellen.
Zur Pressemeldung und weiteren Informationen auf der Seite des G-BA
Zur Pressemeldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung