1.9.2023 | Fachinformation
Das elektronische Rezept (E-Rezept) muss laut KBV - ebenso wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder elektronische Arztbriefe - mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden. Sie entspricht der herkömmlichen analogen Unterschrift und sorgt für Rechtssicherheit.
Die KBV gibt Informationen zur QES, für die ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation und die dazugehörige Signatur-PIN benötigt wird, erklärt den Ablauf der elektronischen Signatur und erläutert die Unterschiede zwischen Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur.
Zu den ausführlichen Infos auf der Seite der KBV
Siehe hierzu auch unsere Fachinfo E-Rezept ab 1. Januar 2024
E-Rezept - Elektronische Signatur
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt auf ihrer Website in ihrer E-Rezept-Serie, wie das elektronische Signieren funktioniert, und was Praxen dabei beachten müssen.Das elektronische Rezept (E-Rezept) muss laut KBV - ebenso wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder elektronische Arztbriefe - mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden. Sie entspricht der herkömmlichen analogen Unterschrift und sorgt für Rechtssicherheit.
Die KBV gibt Informationen zur QES, für die ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation und die dazugehörige Signatur-PIN benötigt wird, erklärt den Ablauf der elektronischen Signatur und erläutert die Unterschiede zwischen Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur.
Zu den ausführlichen Infos auf der Seite der KBV
Siehe hierzu auch unsere Fachinfo E-Rezept ab 1. Januar 2024