21.11.2023 | Fachinformation

KBV: Europäischer Gerichtshof - Patienten müssen erste Kopie der Patientenakte nicht bezahlen

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) haben Patienten gegenüber Ärzten Anspruch auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Patientenakte. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26.10.2023 entschieden und damit der nationalen gesetzlichen Regelung in Deutschland widersprochen.

Das Gericht verweist in seinem Urteil auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in der das Recht auf eine unentgeltliche Erstkopie verankert ist.

Ärzte dürfen demzufolge nur dann eine Gebühr verlangen, wenn der Patient schon einmal eine Kopie kostenlos erhalten hat. Dies gilt auch für Psychotherapeuten. Laut EuGH sind Patienten nicht verpflichtet, ihren Antrag zu begründen.

Auch müssen die in der Patientenakte befindlichen Dokumente unter Umständen vollständig kopiert werden, denn das Gericht hat auch entschieden, dass der Patient in der Lage sein muss, die Daten zu verstehen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Hierfür kann eine vollständige Kopie erforderlich sein. Dies schließt Informationen wie Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen ein.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines Patienten gegen eine Zahnärztin auf eine kostenlose Kopie seiner Patientenakte, um Haftungsansprüche wegen vermeintlicher Behandlungsfehler geltend zu machen. Die Zahnärztin wollte, wie nach deutschem Recht vorgesehen, den Aufwand in Rechnung stellen. Die DSGVO sieht aber vor, dass Auskünfte unentgeltlich erfolgen müssen und nur bei offenkundig unbegründeten oder wiederholten Anträgen ein angemessenes Entgelt zulässig ist.

Der EuGH hat entschieden, dass nationale Regelungen zum Schutz wirtschaftlicher Interessen von Verantwortlichen nicht im Einklang mit der DSGVO stehen, wenn dadurch Kosten für die Auskunft entstehen. Demnach dürfen den Patientinnen und Patienten nicht die Kosten einer ersten Kopie ihrer Patientenakte auferlegt werden.

Zur Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs: Schutz personenbezogener Daten – Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten (PDF) (Stand: 26.10.2023)

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Stand: 26.10.2023)

Quelle: www.kbv.de

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

03.07.2024 15:30 - 18:30 Uhr
44149 Dortmund
Ärgern Sie sich effizienter - kürzer, weniger intensiv und seltener - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
03.07.2024 16:00 - 17:30 Uhr
56642 Kruft
Diabetes verstehen - ein Überblick über Diagnostik und Therapie
Termin anzeigen
04.07.2024 19:00 - 21:00 Uhr
Online
Reisemedizin in der hausärztlichen Praxis
Termin anzeigen
05.07. 08:00 Uhr - 06.07.2024 13:00 Uhr
71638 Ludwigsburg oder Online
Sommer-Akademie - Stark in die Zukunft: Unser Team. Unsere Praxis. Unser Erfolg.
Termin anzeigen
08.07. - 11.07.2024
Webinar
Bedarfsgerechtes Personalmanagement - Sommerspecial 2024
Termin anzeigen
10.07. - 17.07.2024
Webkonferenz
Abrechnung Intensiv - EBM Webkonferenz
Termin anzeigen
16.07.2024 19:30 Uhr
70565 Stuttgart
Verbands-Info-Treff der Bezirksstelle Stuttgart
Termin anzeigen
10.09.2024 19:00 - 20:30 Uhr
75417 Mühlacker
Regressprophylaxe und Wirtschaftlichkeit - Verbandmittel in der täglichen Praxis - Produkteinsatz und Sprechstundenbedarf - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen