8.12.2023 | Fachinformation
Mit diesem DMP sollten die vorhandenen Gesundheits- und Unterstützungsangebote für Patientinnen und Patienten mit krankhaftem Übergewicht verbessert werden. Teilnehmen können Erwachsene, die einen BMI zwischen 30 und 35 und mindestens eine Begleiterkrankung haben – beispielsweise Bluthochdruck oder Diabetes mellitus Typ 2. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen der BMI höher oder gleich 35 ist, sei eine bereits bestehende Begleiterkrankung keine Voraussetzung für eine DMP-Teilnahme, schreibt der G-BA.
Ziel sei es, den Teilnehmenden neben einem differenzierten Behandlungsplan auch Schulungsangebote sowie individualisierte Empfehlungen zu Ernährung und Bewegung anzubieten, um das zu hohe Körpergewicht mit aktiver Beteiligung der Teilnehmenden zu reduzieren oder zumindest zu stabilisieren. Arzneimittel, die den Appetit zügeln oder Formuladiäten seien nicht Teil des DMP, da diese vom Gesetzgeber als GKV-Leistung ausgeschlossen seien.
Mit diesem DMP werde das Signal verbunden, dass Adipositas als chronische Erkrankung ernstgenommen werde.
Die Prüfung, ob der Beschluss des G-BA rechtskonform ist und in Kraft treten kann, obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit.
Krankenkassen können auf Grundlage des Beschlusses mit Praxen und Krankenhäusern DMP-Verträge schließen und damit ihren Versicherten das Angebot ermöglichen. Eine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Krankenkasse ein DMP anbieten muss, gibt es jedoch nicht.
Die Schaffung eines für Kinder und Jugendliche altersgerechten DMP Adipositas ist in einem zweiten Schritt geplant.
Zur ausführlichen Pressemeldung des G-BA
Zur DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Adipositas (Anlagen 2, 23 und 24)
Neues Gesundheitsangebot bei Adipositas: G-BA schafft Voraussetzungen für DMP
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.11. die Voraussetzungen für ein Disease-Management-Programm (DMP) für Adipositas bei Erwachsenen geschaffen.Mit diesem DMP sollten die vorhandenen Gesundheits- und Unterstützungsangebote für Patientinnen und Patienten mit krankhaftem Übergewicht verbessert werden. Teilnehmen können Erwachsene, die einen BMI zwischen 30 und 35 und mindestens eine Begleiterkrankung haben – beispielsweise Bluthochdruck oder Diabetes mellitus Typ 2. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen der BMI höher oder gleich 35 ist, sei eine bereits bestehende Begleiterkrankung keine Voraussetzung für eine DMP-Teilnahme, schreibt der G-BA.
Ziel sei es, den Teilnehmenden neben einem differenzierten Behandlungsplan auch Schulungsangebote sowie individualisierte Empfehlungen zu Ernährung und Bewegung anzubieten, um das zu hohe Körpergewicht mit aktiver Beteiligung der Teilnehmenden zu reduzieren oder zumindest zu stabilisieren. Arzneimittel, die den Appetit zügeln oder Formuladiäten seien nicht Teil des DMP, da diese vom Gesetzgeber als GKV-Leistung ausgeschlossen seien.
Mit diesem DMP werde das Signal verbunden, dass Adipositas als chronische Erkrankung ernstgenommen werde.
Die Prüfung, ob der Beschluss des G-BA rechtskonform ist und in Kraft treten kann, obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit.
Krankenkassen können auf Grundlage des Beschlusses mit Praxen und Krankenhäusern DMP-Verträge schließen und damit ihren Versicherten das Angebot ermöglichen. Eine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Krankenkasse ein DMP anbieten muss, gibt es jedoch nicht.
Die Schaffung eines für Kinder und Jugendliche altersgerechten DMP Adipositas ist in einem zweiten Schritt geplant.
Zur ausführlichen Pressemeldung des G-BA
Zur DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Adipositas (Anlagen 2, 23 und 24)