9.1.2024 | Fachinformation
Beim Telemonitoring werden wichtige Vitalwerte der Patientinnen und Patienten regelmäßig aus der Ferne kontrolliert, sodass die betreuenden Fachärztinnen und -ärzte im Bedarfsfall schneller eingreifen können. Durch tragbare Messgeräte oder implantierte Sensoren können aktuelle Messwerte etwa zu Blutdruck, Puls, Blutzuckerspiegel, Körpertemperatur oder Herzströmen in Echtzeit übertragen werden.
Laut PKV-Verband zeigen Wirkungsstudien, dass durch die regelmäßige Kontrolle dieser Parameter und die schnellere Anpassung der Medikation die Lebenserwartung der Patienten mit einer chronischen Herzinsuffizienz steigt und die Zahl von Einweisungen ins Krankenhaus verringert werden kann.
BÄK und PKV haben sich vor diesem Hintergrund zusammen mit den Beihilfeträgern des Bundes und der Länder auf konkrete Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen geeinigt. Die Vereinbarung gilt von 01.01.2024 bis 31.12.2026. Nach einer gemeinsamen Evaluation wollen sich die Beteiligten dann rechtzeitig über eine Verlängerung bzw. Anpassung dieser Empfehlungen verständigen, so der PKV-Verband.
Wie der PKV-Verband weiter schreibt, bietet die Vereinbarung von BÄK und PKV bei den medizinischen Indikationen für den Einsatz des Telemonitorings auf Grundlage der aktuellen Studienlage einen weiteren Rahmen als die Vorgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Download:
Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer (BÄK), Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder zum Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz
Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung
Verband der Privaten Krankenversicherung: Bessere Versorgung von Herzpatienten
Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auf seiner Website schreibt, hat der PKV-Verband gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) Abrechnungsempfehlungen zum „Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz“ vereinbart.Beim Telemonitoring werden wichtige Vitalwerte der Patientinnen und Patienten regelmäßig aus der Ferne kontrolliert, sodass die betreuenden Fachärztinnen und -ärzte im Bedarfsfall schneller eingreifen können. Durch tragbare Messgeräte oder implantierte Sensoren können aktuelle Messwerte etwa zu Blutdruck, Puls, Blutzuckerspiegel, Körpertemperatur oder Herzströmen in Echtzeit übertragen werden.
Laut PKV-Verband zeigen Wirkungsstudien, dass durch die regelmäßige Kontrolle dieser Parameter und die schnellere Anpassung der Medikation die Lebenserwartung der Patienten mit einer chronischen Herzinsuffizienz steigt und die Zahl von Einweisungen ins Krankenhaus verringert werden kann.
BÄK und PKV haben sich vor diesem Hintergrund zusammen mit den Beihilfeträgern des Bundes und der Länder auf konkrete Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen geeinigt. Die Vereinbarung gilt von 01.01.2024 bis 31.12.2026. Nach einer gemeinsamen Evaluation wollen sich die Beteiligten dann rechtzeitig über eine Verlängerung bzw. Anpassung dieser Empfehlungen verständigen, so der PKV-Verband.
Wie der PKV-Verband weiter schreibt, bietet die Vereinbarung von BÄK und PKV bei den medizinischen Indikationen für den Einsatz des Telemonitorings auf Grundlage der aktuellen Studienlage einen weiteren Rahmen als die Vorgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Download:
Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer (BÄK), Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder zum Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz
Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung