26.1.2024 | Fachinformation

Neue ambulante Leistung: Bildgebendes Verfahren zum Abklären von koronarer Herzkrankheit

Soll in Arztpraxen der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abgeklärt werden, kann dafür bei gesetzlich Versicherten künftig die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) eingesetzt werden. Die CCTA ist eine nicht-invasive bildgebende Methode, mit der die Herzkranzarterien dargestellt werden, um dort Verengungen oder Verschlüsse zu finden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat per Beschluss am 18.01.2024 den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis von aussagekräftigen Studien um die CCTA erweitert.

Zur Pressemitteilung auf der Seite des G-BA

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