30.1.2024 | Fachinformation
Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) Ende September 2023 ihre bisherige Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung angepasst hatte, entschied nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Änderungen auch in seine Schutzimpfungs-Richtlinie zu übernehmen. Die STIKO hatte den neuen PCV20-Impfstoff gegenüber den bisher empfohlenen Impfstoffen PPSV23 und PCV13 als überlegen bewertet.
Auf eine Impfung mit dem neuen Impfstoff PCV20 haben laut G-BA zukünftig Anspruch:
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 13. Januar 2024 in Kraft getreten.
Zur Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Stellungnahme COVID-19-Impfung“ und „STIKO-Empfehlung Pneumokokken-Impfung“
Quelle: www.g-ba.de
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Stellungnahme COVID-19-Impfung“ und „STIKO-Empfehlung Pneumokokken-Impfung“
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Website schreibt, gehören Pneumokokken-Erkrankungen zu den weltweit häufigsten bakteriellen Atemwegsinfektionen. Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. In Deutschland ist seit Anfang 2022 ein 20 Serotypen abdeckender Pneumokokken-Impfstoff (20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, PCV20) für Personen ab 18 Jahren zugelassen.Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) Ende September 2023 ihre bisherige Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung angepasst hatte, entschied nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Änderungen auch in seine Schutzimpfungs-Richtlinie zu übernehmen. Die STIKO hatte den neuen PCV20-Impfstoff gegenüber den bisher empfohlenen Impfstoffen PPSV23 und PCV13 als überlegen bewertet.
Auf eine Impfung mit dem neuen Impfstoff PCV20 haben laut G-BA zukünftig Anspruch:
- Personen ab 60 Jahren
- Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen
- Personen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation (Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch)
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 13. Januar 2024 in Kraft getreten.
Zur Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Stellungnahme COVID-19-Impfung“ und „STIKO-Empfehlung Pneumokokken-Impfung“
Quelle: www.g-ba.de