30.1.2024 | Fachinformation
Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung „STIKO-Stellungnahme COVID-19-Impfung“ und „STIKO-Empfehlung Pneumokokken-Impfung“
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Website schreibt, gehören Pneumokokken-Erkrankungen zu den weltweit häufigsten bakteriellen Atemwegsinfektionen. Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. In Deutschland ist seit Anfang 2022 ein 20 Serotypen abdeckender Pneumokokken-Impfstoff (20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, PCV20) für Personen ab 18 Jahren zugelassen.
Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) Ende September 2023 ihre bisherige Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung angepasst hatte, entschied nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Änderungen auch in seine Schutzimpfungs-Richtlinie zu übernehmen. Die STIKO hatte den neuen PCV20-Impfstoff gegenüber den bisher empfohlenen Impfstoffen PPSV23 und PCV13 als überlegen bewertet.
Auf eine Impfung mit dem neuen Impfstoff PCV20 haben laut G-BA zukünftig Anspruch:
Zudem hat der G-BA die Schutzimpfungs-Richtlinie auch in Bezug auf die Impfung gegen COVID-19 aktualisiert.
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 13. Januar 2024 in Kraft getreten.
Zur Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Stellungnahme COVID-19-Impfung“ und „STIKO-Empfehlung Pneumokokken-Impfung“
Quelle:
www.g-ba.de