17.9.2024 | Fachinformation
In dem Positionspapier geht es darum, die ambulante gesundheitliche Versorgung mit dem Zukunftsmodell "Teampraxis" bundesweit zu sichern.
Angesichts der hohen Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihrer Praxisteams und im Hinblick auf die altersbedingt schrumpfende Zahl der Ärztinnen und Ärzte könne der Anspruchshaltung der Bundespolitik einer 24/7-Versorgung nicht entsprochen werden. Aufgrund des Personalmangels in den Praxen steuerten wir auf ein Sicherstellungsproblem zu, so die KVWL.
Laut KVWL stelle die "Teampraxis" als kooperative Praxisform und der vermehrte Einsatz von Delegation eine Möglichkeit dar, Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams wirkungsvoll und nachhaltig zu entlasten. Es ginge um eine stärkere Vernetzung innerhalb des Praxisteams.
Dort setze das Konzept der Teampraxis an: mit Ärzten sowie qualifiziertem Personal, das den Praxis-Ablauf maßgeblich mitgestalte und patientenorientierter ausrichte. Denn die Arztzeit sei knapp. Darum brauche es unterschiedliche Experten. Dabei sei klar definiert: Die endgültige Entscheidung treffe immer der Arzt. Davon profitieren alle, Praxen und Patienten, so die KVWL weiter.
Einsatz von MFA, VERAH, NäPA und PA
Neben Medizinischen Fachangestellten (MFA) sind in den haus- und fachärztlichen Praxen zum Beispiel die „erweiterte Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis“ (VERAH) oder die „nichtärztliche Praxisassistenz“ (NäPA) im Einsatz, die die Ärztinnen und Ärzte und das Praxisteam massiv entlasten. Neben den etablierten Weiterbildungsmöglichkeiten für die MFA kommen derzeit neue Berufsbilder, wie beispielsweise die Physician Assistants (PA) hinzu. Eine oder ein PA kann nach Abschluss des sechssemestrigen Studiums Anamnesen und Untersuchungen durchführen, Patienten umfassend beraten, sie über Eingriffe aufklären oder Maßnahmen und Befunde erklären.
Um das Berufsbild der PA nachhaltig zu integrieren, hat die KVWL im April 2023 ein Modellprojekt gestartet. Das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung (Zi) evaluiert das Projekt. Laut KVWL könne der Einsatz von PA für den Erhalt vieler Praxen sorgen - gerade in ländlichen Regionen, die in Westfalen-Lippe eine wesentliche Rolle spielen.
Finanzierbarkeit als Grundlage
Eine ausschlaggebende Grundlage dafür, dass der Einsatz von PA greifen kann, sei laut KVWL jedoch eine eine ausreichende Finanzierung.
Bisher gelte der Arzt-Patienten-Kontakt (APK) – persönlich oder in einer Videosprechstunde – als Voraussetzung für die Abrechnung der Versichertenpauschale, schreibt die KVWL auf ihrer Website.
Bei der Versichertenpauschale handelt es sich um eine Vergütung, die gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) einmal je Quartal beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden kann. Das gilt aber nicht für die eigenständige Behandlung durch qualifizierte Mitarbeitende ohne Hinzuziehen des Arztes.
Derzeit könne die Versichertenpauschale nicht zufriedenstellend abgerechnet werden, wenn Physician Assistants beispielsweise bei Hausbesuchen oder in der Praxis in Absprache jeden fünften Patientenkontakt übernehmen und dem Arzt und der Ärztin so eine enorme Zeitersparnis von bis zu 20 Prozent ermöglichten. Deshalb setze sich die KVWL für den Praxis-Patienten-Kontakt ein. Eine Änderung in der Vergütungssystematik würde dazu beitragen, die eigentliche Praxisleistung zu honorieren - nicht notwendige Arzt-Patienten-Kontakte könnten deutlich reduziert werden, fasst die KVWL zusammen.
Modell "Teampraxis" als Zukunftsvision
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat am 9. September ein Positionspapier zum Zukunftsmodell "Teampraxis“ vorgestellt.In dem Positionspapier geht es darum, die ambulante gesundheitliche Versorgung mit dem Zukunftsmodell "Teampraxis" bundesweit zu sichern.
Angesichts der hohen Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihrer Praxisteams und im Hinblick auf die altersbedingt schrumpfende Zahl der Ärztinnen und Ärzte könne der Anspruchshaltung der Bundespolitik einer 24/7-Versorgung nicht entsprochen werden. Aufgrund des Personalmangels in den Praxen steuerten wir auf ein Sicherstellungsproblem zu, so die KVWL.
Laut KVWL stelle die "Teampraxis" als kooperative Praxisform und der vermehrte Einsatz von Delegation eine Möglichkeit dar, Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams wirkungsvoll und nachhaltig zu entlasten. Es ginge um eine stärkere Vernetzung innerhalb des Praxisteams.
Dort setze das Konzept der Teampraxis an: mit Ärzten sowie qualifiziertem Personal, das den Praxis-Ablauf maßgeblich mitgestalte und patientenorientierter ausrichte. Denn die Arztzeit sei knapp. Darum brauche es unterschiedliche Experten. Dabei sei klar definiert: Die endgültige Entscheidung treffe immer der Arzt. Davon profitieren alle, Praxen und Patienten, so die KVWL weiter.
Einsatz von MFA, VERAH, NäPA und PA
Neben Medizinischen Fachangestellten (MFA) sind in den haus- und fachärztlichen Praxen zum Beispiel die „erweiterte Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis“ (VERAH) oder die „nichtärztliche Praxisassistenz“ (NäPA) im Einsatz, die die Ärztinnen und Ärzte und das Praxisteam massiv entlasten. Neben den etablierten Weiterbildungsmöglichkeiten für die MFA kommen derzeit neue Berufsbilder, wie beispielsweise die Physician Assistants (PA) hinzu. Eine oder ein PA kann nach Abschluss des sechssemestrigen Studiums Anamnesen und Untersuchungen durchführen, Patienten umfassend beraten, sie über Eingriffe aufklären oder Maßnahmen und Befunde erklären.
Um das Berufsbild der PA nachhaltig zu integrieren, hat die KVWL im April 2023 ein Modellprojekt gestartet. Das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung (Zi) evaluiert das Projekt. Laut KVWL könne der Einsatz von PA für den Erhalt vieler Praxen sorgen - gerade in ländlichen Regionen, die in Westfalen-Lippe eine wesentliche Rolle spielen.
Finanzierbarkeit als Grundlage
Eine ausschlaggebende Grundlage dafür, dass der Einsatz von PA greifen kann, sei laut KVWL jedoch eine eine ausreichende Finanzierung.
Bisher gelte der Arzt-Patienten-Kontakt (APK) – persönlich oder in einer Videosprechstunde – als Voraussetzung für die Abrechnung der Versichertenpauschale, schreibt die KVWL auf ihrer Website.
Bei der Versichertenpauschale handelt es sich um eine Vergütung, die gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) einmal je Quartal beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden kann. Das gilt aber nicht für die eigenständige Behandlung durch qualifizierte Mitarbeitende ohne Hinzuziehen des Arztes.
Derzeit könne die Versichertenpauschale nicht zufriedenstellend abgerechnet werden, wenn Physician Assistants beispielsweise bei Hausbesuchen oder in der Praxis in Absprache jeden fünften Patientenkontakt übernehmen und dem Arzt und der Ärztin so eine enorme Zeitersparnis von bis zu 20 Prozent ermöglichten. Deshalb setze sich die KVWL für den Praxis-Patienten-Kontakt ein. Eine Änderung in der Vergütungssystematik würde dazu beitragen, die eigentliche Praxisleistung zu honorieren - nicht notwendige Arzt-Patienten-Kontakte könnten deutlich reduziert werden, fasst die KVWL zusammen.