Für die Verordnung von Krankenfahrten per Videosprechstunde gilt Folgendes:
Die Patientin oder der Patient muss in der Praxis bereits unmittelbar persönlich bekannt sein.
Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch auf Krankenbeförderung (weiterhin) bestehen, muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist nochmals eine unmittelbare Untersuchung notwendig.
Sind alle relevanten Informationen durch eine unmittelbare Behandlung oder eine Videosprechstunde bekannt, kann eine Krankenbeförderung auch nach Telefonkontakt verordnet werden.
Ein Anspruch auf eine Verordnung per Videosprechstunde oder nach Telefonkontakt besteht nicht.
Die Richtlinie ist am 17. Dezember 2024 in Kraft getreten.
Ermittelt das Tarifvertraggehalt für Medizinische Fachangestellte (MFA) / ArzthelferIn in Voll- oder Teilzeit (Angaben ohne Gewähr, Rundungsdifferenzen möglich).